Werbung per E-Mail, Fax und Telefon
Anrufe, Faxe und elektronische Post zu Werbezwecken bedürfen immer der vorherigen, jederzeit widerruflichen Zustimmung des Empfängers.
Eine Ausnahme besteht nur für elektronische Post im aufrechten Kundenverhältnis.
Achtung: Seit Juni 2011 gilt auch bei diesem Thema die „Cold Calling“-Novelle. Der Gesetzgeber verschärft damit die Regelung betreffend unerwünschte Werbeanrufe, den sogenannten „Cold Callings”, die in einem Vertrag münden. Damit gilt seither bei schriftlichen Verträgen, dass sie nur dann gültig sind, wenn der Unternehmer einen schriftlichen Vertrag innerhalb einer Woche an den Verbraucher schickt.
Wann Werbe- und Massen-E-Mails verboten sind und wann sie erlaubt sind - hier finden Sie einen Überblick.